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Allgemeine Nutzungsbedingungen für Zahlungsdienste – Zahlungsdiensterahmenvertrag

Fassung 2022

Der Zahlungskontoinhaber, einerseits

und

Lemonway, vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem, mit Sitz in 8 rue du Sentier, 75002 Paris, Frankreich, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister unter der Nummer 500 486 915 („Lemonway“), am 24. Dezember 2012 von der “Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution“ (frz. Finanzdienstleistungsaufsicht) („ACPR“, Frankreich, Webseite acpr.banquefrance.fr/) 4 place de Budapest CS 92459, 75436 Paris unter der Nummer 16568 als Zahlungsinstitut zugelassen, andererseits.

Einzeln die „Partei“ und zusammen die „Parteien“ genannt.

HINWEIS

Der Zahlungskontoinhaber kann diesen Rahmenvertrag jederzeit einsehen, vervielfältigen auf seinem Computer oder einem anderen Träger speichern, per elektronische Mitteilung übertragen oder auf Papier ausdrucken, um ihn aufzubewahren.

Es ist, wie gesetzlich vorgeschrieben, zu jedem Zeitpunkt möglich, die Lemonway erteilte Zulassung als Zahlungsinstitut auf der Webseite regafi.fr zu überprüfen. Die Webseite des Zahlungsinstituts Lemonway lautet wie folgt: www.lemonway.com

 

1. GEGENSTAND

Der vorliegende „Zahlungsdiensterahmenvertrag“ ist jederzeit auf der Lemonway-Webseite (www.lemonway.com) abrufbar. Er regelt die Bedingungen und Modalitäten für die Eröffnung eines Zahlungskontos durch Lemonway auf den Namen des Zahlungskontoinhabers und die Erbringung von Zahlungsdiensten. Der Zahlungskontoinhaber wird aufgefordert, diese Bedingungen aufmerksam durchzulesen, bevor er sie annimmt.

 

2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Die im vorliegenden Rahmenvertrag verwendeten großgeschriebenen Begriffe haben ungeachtet dessen, ob sie im Singular oder im Plural verwendet werden, die nachstehende Bedeutung:

  • Zahlungsempfänger: natürliche oder juristische Person, die vom Zahlungskontoinhaber als Empfänger einer Überweisung von seinem Zahlungskonto bestimmt wird. Der Zahlungsempfänger kann der Zahlungskontoinhaber sein.
  • Rahmenvertrag: rahmenvertrag über Zahlungsdienste gemäß der Definition in Artikel L. 314-12 des Code monétaire et financier (frz. Währungsund Finanzgesetz), der zwischen Lemonway und dem Zahlungskontoinhaber abgeschlossen wurde und aus den vorliegenden Nutzungsbedingungen besteht.
  • Zahlungskonto: zahlungskonto im Sinne von Artikel L. 314-1 des Code monétaire et financier, das bei Lemonway eröffnet wurde um die Zahlungsvorgänge, die vom Zahlungskontoinhaber geschuldeten Gebühren und jedwede Stornobuchung in Verbindung mit seinen Transaktionen gutzuschreiben und zu belasten und diese Beträge am Datum ihrer Eintragung miteinander zu verrechnen um den Nettosaldo auszuweisen.
  • Gemeinschaftskonto: von zwei oder mehreren Mitinhabern eines Zahlungskontos eröffnetes Zahlungskonto.
  • Mitinhaber: natürliche Person, die gemeinsam mit einer oder mehreren anderen natürlichen Personen Inhaberin eines Zahlungskontos ist.
  • Geschäftstag: ein anderer Tag als ein Samstag, Sonntag oder Feiertag in Frankreich.
  • Zahlungsvorgänge: Handlung, die darin besteht, einen Geldbetrag auf das Zahlungskonto einzubezahlen, bzw. vom oder auf das Zahlungskonto zu überweisen oder abzuheben, ungeachtet dessen, welche Verpflichtungen ansonsten zwischen dem Zahler und dem Zahlungsempfänger bestehen.
  • Zahlungsanweisung: Zustimmung des betreffenden Zahlungskontoinhabers gemäß dem personalisierten Instrument und dem zwischen dem Zahlungskontoinhaber und Lemonway vereinbarten Verfahrensablauf zur Autorisierung eines Zahlungsvorgangs.
  • Partner: Handelsgesellschaft, die die Partner-Serviceleistung nutzt und die Dienstleistungen von Lemonway in Anspruch nimmt.
  • Zahler: natürliche oder juristische Person, der im Falle einer Einzahlung auf das eigene Zahlungskonto der Zahlungskontoinhaber sein kann oder ein Nutzer der Partner-Serviceleistung.
  • Deckung: auf dem Zahlungskonto verfügbarer Betrag, der für die Ausführung künftiger Zahlungsvorgänge verwendet werden kann und von Lemonway nach der Berücksichtigung der laufenden Zahlungsvorgänge und des in Artikel 5 definierten Deckungsbetrags ermittelt wird.
  • Dritt-Zahlungsdienstleister (ZDL): von einer staatlichen Behörde des EWR zugelassener Zahlungsdienstleister (Finanzinstitut), der ein Bank- oder Zahlungskonto auf den Namen des Zahlungskontoinhabers eröffnet hat.
  • Zahlungsdienste: von Lemonway gemäß dem Rahmenvertrag erbrachte Dienstleistungen.
  • Lemonway-Webseite: Webseite von Lemonway (www.lemonway.com).
  • Partner-Serviceleistung: Webseite bzw. Applikation, die vom Partner betrieben wird um Personen die Vornahme von Zahlungsvorgängen zu ermöglichen (oder allgemeiner: Dienstleistung, die der Partner den Zahlungskontoinhabern anbietet, wenn die Eröffnung von Zahlungskonten erforderlich ist).
  • Zahlungskontoinhaber: natürliche oder juristische Person, die über ein Zahlungskonto verfügt, das es ihr erlaubt einen Zahlungsvorgang vorzunehmen bzw. eine Zahlung zu erhalten.

 

3. ERÖFFNUNG EINES ZAHLUNGSKONTOS

Der Zahlungskontoinhaber muss dem nachstehend beschriebenen Verfahren zur Eröffnung eines Zahlungskontos entsprechen.

3.1 Vorherige Erklärungen des Zahlungskontoinhabers

Der Zahlungskontoinhaber, eine volljährige rechtsfähige natürliche oder juristische Person, erklärt ausdrücklich, dass er über die Rechtsfähigkeit verfügt, bzw. die notwendigen Autorisierungen erhalten hat um die von Lemonway erbrachten Zahlungsdienste zu nutzen und haftet gegenüber Lemonway für jedwede Ansprüche, die ihr aufgrund einer falschen Behauptung entstehen können.

Der Zahlungskontoinhaber erklärt, dass er in eigenem Namen handelt. Der Zahlungskontoinhaber ist verpflichtet, die von Lemonway erbrachten Dienstleistungen in gutem Glauben, für rechtmäßige Zwecke und nach Maßgabe der Bestimmungen des Rahmenvertrags zu nutzen.

Der Zahlungskontoinhaber erklärt, sofern er eine natürliche Person ist, das er seinen Wohnsitz in Frankreich oder im europäischen Wirtschaftsraum hat.

Für jedwedes andere Wohnsitzland oder Land der Eintragung behält sich Lemonway die Möglichkeit vor, den Antrag auf Eröffnung eines Zahlungskontos zu prüfen um dem geographischen Perimeter seiner Zulassung zu entsprechen.

3.2 Übermittlung der Identifikationsunterlagen

Lemonway informiert den Zahlungskontoinhaber, dass gemäß den Identifikationspflichten im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche auf dem Gebiet des freien Kapitalverkehrs und der Terrorismusfinanzierung die Eröffnung des Zahlungskontos der Übermittlung und der Validierung der Identifikationsunterlagen unterliegt, die in Abhängigkeit von der Funktion und der Eigenschaft des Zahlungskontoinhabers erforderlich sind.

Dieser Antrag auf Eröffnung eines Zahlungskontos unterliegt einer sogenannten „KYC“ (Know Your Customer) Kontrolle.

Lemonway behält sich das Recht vor, jedwede weiteren ergänzenden Unterlagen oder Informationen anzufordern, die ihr ermöglichen, die zweckdienlichen Überprüfungen durchzuführen um ihre gesetzlichen Verpflichtungen, einschließlich im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche im freien Kapitalverkehr, zu erfüllen.

Der Zahlungskontoinhaber willigt ein, dass den Partner diese Unterlagen per elektronische Übertragung und durch Hochladen auf die EDV-Systeme an Lemonway weiterleitet.

Gemäß den regulatorischen Verpflichtungen von Lemonway wird der Zahlungskontoinhaber darüber informiert, dass das zum Zeitpunkt der Eröffnung des Zahlungskontos durchgeführte KYC-Verfahren regelmäßig wiederholt werden muss. Der Zahlungskontoinhaber verpflichtet sich folglich, unverzüglich die aktuelle Fassung der von Lemonway angeforderten Dokumente zu übermitteln. Andernfalls wird sein Zahlungskonto gesperrt.

3.3 Modalitäten für die Genehmigung des Rahmenvertrages

Der Rahmenvertrag muss vom Zahlungskontoinhaber mit allen Mitteln akzeptiert werden. Letzterer erkennt an, dass er den Rahmenvertrag aufmerksam durchgelesen, verstanden und in seiner Gesamtheit angenommen hat.

3.4 Zustimmung zur Eröffnung eines Zahlungskontos

Lemonway kann ohne Angabe von Gründen ablehnen, ein Zahlungskonto zu eröffnen. Im Falle einer solchen Entscheidung entsteht keinerlei Anspruch auf Schadensersatz.

Der Partner kann dem Zahlungskontoinhaber die Zustimmung zur, bzw. die Ablehnung der Eröffnung seines Zahlungskontos per E-Mail mitteilen. Ab der Zustimmung kann sich der Zahlungskontoinhaber gegebenenfalls auf der Partner-Serviceleistung einloggen, um festzustellen, dass sein Zahlungskonto eröffnet wurde.

3.5 Sonderregelungen
3.5.1 Das Gemeinschaftskonto

Das Gemeinschaftskonto ist ein von mindestens zwei natürlichen Personen, zwischen denen ein Verwandtschaftsverhältnis besteht oder nicht, eröffnetes Zahlungskonto.

Das Gemeinschaftskonto ist ein Kollektivkonto, das gemäß dem sogenannten Grundsatz der Solidarschuldnerschaft und Solidargläubigerschaft funktioniert. Die Solidargläubigerschaft ermöglicht es einem jedweden der Mitinhaber des Zahlungskontos sämtliche Zahlungsvorgänge, Gutschriften wie auch Lastschriften, alleine auf dem Gemeinschaftskonto vorzunehmen. In Übereinstimmung mit den Regeln der Solidarschuldnerschaft haftet jeder Mitinhaber gegenüber Lemonway persönlich für die gesamten die Nutzung des Gemeinschaftskontos betreffenden Schulden.

In diesem Zusammenhang wird der Rahmenvertrag, wenn zwei natürliche Personen die Schaffung eines Gemeinschaftskontos beantragen (i) indem sie Lemonway die für die Eröffnung des Gemeinschaftskontos erforderlichen Ausweisdokumente übermitteln und (ii) indem sie „Gemeinschaftskonto“ bei dem Verfahren zur Erstellung des Gemeinschaftskontos angeben, von den Mitinhabern, die anerkennen, den Rahmenvertrag vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben, angenommen.

3.5.2 Eröffnung eines Zahlungskontos für einen Minderjährigen

Unter Vorbehalt einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters kann ein Minderjähriger unter achtzehn (18) Jahren ein Zahlungskonto eröffnen.

Zu diesem Zweck sind folgende Identifikationsunterlagen erforderlich: jene des gesetzlichen Vertreters, der seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung gegeben hat, jene des Minderjährigen, sowie ein Dokument, das die Vollmacht nachweist (Familienstammbuch, Gerichtsentscheidung, welche die Vertretungsbefugnis erteilt).

3.5.3 Die Gelegenheitskundschaft

Ein gelegentlicher Kunde ist ein „Laufkunde“, der sich an Lemonway wendet um einen einzelnen Zahlungsvorgang oder mehrere miteinander verbundene Zahlungsvorgänge innerhalb der von Lemonway festgelegten Höchstgrenzen vornehmen zu lassen. Für einen gelegentlichen Kunden ausgeführte Zahlungsaufträge geben keinen Anlass zur Eröffnung eines Zahlungskontos.

Lemonway erinnert daran, dass die besondere Regelung für die Gelegenheitskundschaft nur für eine bestimmte Kundschaft- und Tätigkeitstypologie gilt.

Sofern die Sonderregelung für die Gelegenheitskundschaft anwendbar ist, stellt die Genehmigung des vorliegenden Rahmenvertrags keine Aufnahme einer Geschäftsbeziehung und Eröffnung eines Zahlungskontos dar.

Lemonway erinnert daran, dass im Falle einer Überschreitung der anwendbaren Höchstgrenzen für Zahlungsvorgänge die Eröffnung eines Zahlungskontos zwingend ist um neue Zahlungsvorgänge durchführen zu können.

 

4. DAS ZAHLUNGSKONTO KREDITIEREN

4.1 Einzahlung auf das Zahlungskonto

Der Zahlungskontoinhaber kann unter Verwendung der von Lemonway s Partner bereitgestellten Zahlungsmittel sein Zahlungskonto auffüllen.

Bei der Auffüllung des Zahlungskontos per Kreditkarte wendet Lemonway eine starke Authentifizierung (3D Secure oder jedwede andere geltende technische Norm) an. Aufgrund der Art des Zahlungsvorgangs, des Risikograds des Zahlungsvorgangs, des Betrags, der Regelmäßigkeit oder des zur Durchführung des Zahlungsvorgangs verwendeten Mittels können Ausnahmeregelungen gelten.

Bei der Auffüllung des Zahlungskontos mit einer Überweisung erfolgen diese Zahlungsvorgänge zugunsten eines auf den Namen von Lemonway eröffneten Bankkontos. Lemonway wird dann die entsprechenden Gelder, sobald sie eingegangen sind, dem Zahlungskonto gutschreiben.

Bei der Auffüllung des Zahlungskontos mit einem Scheck (nur Frankreich) nimmt Lemonway unter dem Vorbehalt, dass die folgenden Kriterien erfüllt sind, die Einlösung dieses Schecks durch:
• der Scheck muss von einer französischen Bank ausgestellt worden sein;
• der Scheck muss auf Lemonway ausgestellt sein;
• der Scheck muss die Benutzerkennung des Zahlungskontos des Empfängers und den Namen des Partners aufweisen.

Die Nichtbeachtung des Inkassoverfahrens kann zu einer längeren Bearbeitungszeit führen oder die Einlösung des Schecks verhindern.

Bei der Auffüllung des Zahlungskontos per Buchungsauftrag (SEPA Core und B2B), unterliegt diese Auffüllung der Unterzeichnung eines SEPALastschriftmandats durch den Zahler oder den Zahlungskontoinhaber, der Lemonway autorisiert, das Konto des Zahlers oder des Zahlungskontoinhabers zu belasten.

Wenn die Währung des Bankkontos des Zahlers sich von jener des Empfänger-Zahlungskontos unterscheidet, auf das die Gelder überwiesen werden, werden von den PSP Wechselkosten berechnet. Es obliegt dem Partner von Lemonway und dem PSP des Zahlers den Zahler vor jedwedem Zahlungsvorgang über den Wechselkurs und die anfallenden Gebühren in Kenntnis zu setzen.

Lemonway kann aus Sicherheitsgründen die Registrierung des vom Zahlungskontoinhaber verwendeten Zahlungsmittels ablehnen oder rückgängig machen.

Lemonway legt im Interesse des Schutzes des Zahlungskontoinhabers und zur Einhaltung der im Bereich der Zahlungsdienste geltenden Regeln Zahlungshöchstgrenzen fest. Zur Betrugsbekämpfung werden von Lemonway einmalige Höchstgrenzen pro Tag, pro Monat und pro Jahr, sowie alle Arten von Einschränkungen (insbesondere in Bezug auf die starke Authentifizierung des Zahlungskontoinhabers betreffend) angewendet.

Der Zahlungskontoinhaber wird informiert, dass jedweder Zahlungsvorgang, der eine Überschreitung der anwendbaren Höchstgrenzen zur Folge haben könnte, von Lemonway automatisch abgelehnt wird.

Bezüglich sämtlicher Zahlungsvorgänge per Kredit- oder Zahlungskarte, deren Zahlung aussteht, die abgelehnt oder angefochten werden, zieht Lemonway automatisch deren Betrag vom Nettosaldo des Zahlungskontos ab. Im Falle eines unzureichenden Nettosaldos ist Lemonway berechtigt, gegenüber dem Zahlungskontoinhaber sämtliche Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen um den geschuldeten Betrag einzutreiben. Darüber hinaus ist Lemonway berechtigt, die Abwicklung sämtlicher zukünftiger Lastschriften abzulehnen, die mit der Karte getätigt wurden, die den Vorfall verursacht hat.

Darüber hinaus belastet Lemonway das Zahlungskonto des Zahlungskontoinhabers mit den Beträgen der abgelehnten Zahlungsvorgänge und anderen Bußgeldern, die möglicherweise von den Zustimmungsnetzwerken verhängt wurden.

4.2 Fristen für die Verbuchung der Geldbeträge auf dem Konto

Lemonway wird die Geldbeträge, die aus dem Erwerb eines per Kreditkarte oder per Lastschrift vorgenommenen Zahlungsvorgangs resultieren, unverzüglich und spätestens am Ende des Geschäftstags, an dem sie bei Lemonway eingegangen sind, verbuchen.

Die Fristen für die Verbuchung der Geldbeträge auf dem Konto können länger sein, falls ein anderes von Lemonway bereitgestelltes Zahlungsmittel verwendet wird.

Aus Sicherheitsgründen können die Fristen für die Verbuchung im Falle eines Betrugsverdachts verlängert werden, bis der Zahlungskontoinhaber oder jedwede betroffene Dritte ergänzende Informationen geliefert haben.

 

5. BELASTUNG EINES ZAHLUNGSKONTOS PER LASTSCHRIFT

5.1 Eine Zahlungsanweisung in die Wege leiten

Lemonway erbringt eine Zahlungsdienstleistung dank welcher der Zahlungskontoinhaber eines Zahlungskontos Lemonway Anweisung geben kann, eine Überweisung auszuführen, vorausgesetzt, dass die Deckung des Kontos den Gesamtbetrag der Lastschrift (einschließlich Gebühren) übersteigt. Sollte die Deckung unzureichend sein, wird die Zahlungsanweisung automatisch abgelehnt.

Die verfügbare Deckung entspricht dem Nettosaldo des Zahlungskontos unter Ausschluss der gesperrten Deckung und laufenden Transaktionen. Der Betrag der gesperrten Deckung wird von Lemonway festgelegt um eventuelle Rückbuchungen nach der Anfechtung einer Zahlungsanweisung abzudecken. Eine solche Anfechtung kann innerhalb einer Frist von dreizehn (13) Monaten, nachdem der Vorgang vom Konto abgebucht wurde, geltend gemacht werden.

Die Zahlungsanweisung kann zugunsten eines anderen Zahlungskontos gegeben werden, das bei Lemonway eröffnet wurde, oder auf ein Bankkonto eines zugelassenen Dritt-ZDL erfolgen, das auf den Namen des Zahlungskontoinhaber lautet.

Die Zahlungsanweisung muss die folgenden Informationen enthalten:
• der Betrag in Euro oder in einer Fremdwährungen;
• der Name und Vorname des Zahlungsempfängers;
• dessen Bankkontonummer beim dritt ZDL.

Der Zahlungskontoinhaber erkennt an, dass für den Fall, dass die Währung des Zahlungskontos sich von jener des Kontos des Zahlungsempfängers, auf das die Geldbeträge überwiesen werden, unterscheidet, dem Zahlungsempfänger vom ZDL Wechselgebühren berechnet werden. Es ist Aufgabe des Partners von Lemonway und des ZDL des Zahlungsempfängers Letzteren vor dem Erwerb eines jedweden Überweisungsauftrags über den geltenden Wechselkurs, die Gebühren und die Ausführungsfristen zu informieren. Diese Information muss dem zahlenden Zahlungskontoinhaber vom Partner übermittelt werden.

Lemonway kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die für die Überweisungsaufträge übermittelten Bankinformationen fehlerhaft oder nicht auf dem neuesten Stand sind.

5.2 Unwiderruflichkeit einer Zahlungsanweisung

Eine von einem Zahlungskontoinhaber wirksam gegebene Zahlungsanweisung ist für den Zahlungskontoinhaber unwiderruflich. Der Zahlungskontoinhaber kann folglich nicht deren Stornierung verlangen.

Lemonway kann jedoch jedwede Zahlungsanweisung blockieren sofern der Verdacht eines Betrugs oder eines Verstoßes gegen die im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (LCB-FT) geltenden Regeln besteht.

Die Zahlungsanweisungen müssen vorab die Zustimmung des Zahlers oder des Zahlungskontoinhabers erhalten. Mangels einer solchen Zustimmung gilt der Zahlungsvorgang oder die Reihe von Zahlungsvorgängen als nicht autorisiert.

Die Zustimmung kann vom Zahler zurückgezogen werden, solange die Zahlungsanweisung noch keine Unwiderruflichkeit gemäß den Bestimmungen des Artikels L. 133-8 des Code monétaire et financier erlangt hat.

Wenn der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger oder vom Zahler, der mittels des Zahlungsempfängers eine Zahlungsanweisung gibt, in die Wege geleitet wird, kann der Zahlende die Zahlungsanweisung nicht widerrufen, nachdem er die Zahlungsanweisung an den Zahlungsempfänger übermittelt hat oder dem Zahlungsempfänger seine Zustimmung zur Durchführung des Zahlungsvorgangs gegeben hat.

Die Zustimmung zur Durchführung mehrerer Zahlungsvorgänge kann auch zurückgezogen werden, so dass jeder nachfolgende Zahlungsvorgang als nicht genehmigt gilt.

5.3 Höchstbeträge und anwendbare Einschränkungen

Jedweder Zahlungsvorgang, der eine Überschreitung der für die kumulierten monatlichen Zahlungen anwendbaren Höchstbeträge zur Folge haben könnte, wird von Lemonway automatisch abgelehnt.

Falls ein Betrugsrisiko besteht, kann Lemonway jederzeit weitere Höchstgrenzen aktivieren oder Zahlungsanweisungen sperren.

Lemonway behält sich das Recht vor, einen Zahlungsvorgang rückgängig zu machen, wenn die Überweisung von Geldbeträgen per Kreditkarte oder der Zahlungsvorgang zur Kreditierung des Zahlungskontos im Rahmen der Ausführung dieses Vorgangs vom die Karte herausgebenden ZDL abgelehnt oder storniert wird.

5.4 Ausführungsfristen

Die maximalen Fristen für die Ausführung von Zahlungsdiensten gemäß dem Erlass vom 29. Juli 2009 zur Durchführung von Artikel L. 133-13 des Code monétaire et financier lauten wie folgt:
• ein an einem Geschäftstag in die Wege geleiteter Zahlungsvorgang wird von Lemonway spätestens am darauffolgenden Geschäftstag ausgeführt, sofern er in Euro zugunsten eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassenen Kreditinstituts erfolgt;
• ein an einem Geschäftstag in die Wege geleiteter Zahlungsvorgang wird von Lemonway spätestens am Ende des besagten Geschäftstags ausgeführt, wenn er in Euro auf ein anderes Zahlungskonto erfolgt.

 

6. BERICHTERSTATTUNG – KONTOAUSZÜGE

Sämtliche Zahlungsvorgänge werden in einem Kontoauszug festgehalten, der in Echtzeit für jedes Zahlungskonto erstellt wird.

Der Zahlungskontoinhaber hat Zugang zu den Kontoauszügen für sein Zahlungskonto, die sämtliche über den Partner-Serviceleistung, falls zutreffend, auf diesem Konto als Gutschriften und Belastungen verbuchten Zahlungsvorgänge widergeben.

Der Konsultationszeitraum besteht über das laufende Jahr hinaus für eine Dauer von zwei (2) Jahren. Lemonway wird die Aufzeichnungen und Dokumente der Zahlungsvorgänge während der vorschriftsmäßigen Fristen auf elektronischen Archivierungsdatenträgern aufbewahren.

 

7. DAUER DES RAHMENVERTRAGS UND WIRKSAMWERDEN

Der Rahmenvertrag wird zum Zeitpunkt seiner Annahme durch den Zahlungskontoinhaber wirksam und bleibt für eine unbestimmte Dauer in Kraft.

Der Zahlungskontoinhaber verfügt über eine Frist von vierzehn (14) Kalendertragen um kostenlos vom Rahmenvertrag zurückzutreten, wenn er als juristische Person den Bedingungen von Artikel D. 341-1 des Code monétaire et financier entspricht oder eine natürliche Person ist. Diese Frist beginnt an jenem Tag, an dem der Rahmenvertrag geschlossen wird, d.h. dem Tag, an dem der Zahlungskontoinhaber die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen angenommen hat. Während dieser Rücktrittsfrist kann die Ausführung des Rahmenvertrags nur auf ausdrückliches Verlangen des Zahlungskontoinhabers beginnen. Der Zahlungskontoinhaber erkennt ausdrücklich an und akzeptiert, dass jedwede Lemonway vor Ablauf der Rücktrittsfrist erteilte Zahlungsanweisung eine ausdrückliche Aufforderung des Zahlungskontoinhabers darstellt, den Rahmenvertrag auszuführen. Der Zahlungskontoinhaber wird folglich nicht berechtigt sein, eine während der Rücktrittsfrist erteilte und bestätigte Zahlungsanweisung zu widerrufen.

Dieses Rücktrittsrecht kann vom Zahlungskontoinhaber ohne Einbehalt und ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden.

Der Zahlungskontoinhaber ist gehalten, dem Partner, der Lemonway hierüber informiert, seine Rücktrittsentscheidung. Wenn der Zahlungskontoinhaber sein Rücktrittsrecht nicht ausübt, wird der Vertrag gemäß den Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen weitergeführt. Zur Kündigung des Rahmenvertrags muss er den Kündigungsbedingungen gemäß Artikel 20 entsprechen.

 

8. REKLAMATIONEN

8.1 Zulässige Reklamationen

Reklamationen in Bezug auf die Beziehungen zwischen zwei Zahlungskontoinhabern oder zwischen einem Zahlungskontoinhaber und einem Dritten können von Lemonway nicht
entgegengenommen werden. Lediglich solche Reklamationen, die eine nicht erfolgte oder fehlerhafte Ausführung eines Zahlungsvorgangs durch Lemonway betreffen, unterliegen diesem Artikel und dem Rahmenvertrag.

8.2 Reklamationsmittel

Der Partner unterhält eine privilegierte Handelsbeziehung mit dem Zahlungskontoinhaber. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf jedwede Fragen kontaktiert der Zahlungskontoinhaber vorrangig den Partner, da dieser in der Lage ist, Fragen in Verbindung mit der Bereitstellung der Zahlungsdienste zu beantworten.

Für den Fall, dass der Zahlungskontoinhaber dies wünscht, (und insbesondere, wenn der Partner nicht in der Lage ist, seiner Forderung nachzukommen), kann der Zahlungskontoinhaber direkt mit Lemonway Kontakt aufnehmen um eine Reklamation vorzunehmen.

Die Reklamationen (Anfechtungen, Recht auf Widerspruch, Zugriff und Berichtigung) können kostenlos durch ein Beschwerdeformular kann ebenfalls der Lemonway-Webseite abgerufen werden: www.lemonway.com/claim oder per Postzusendung an die folgende Adresse geltend gemacht werden: Gesellschaft LEMONWAY – Service Réclamation – 8 rue du Sentier, CS 60820, 75083 Paris CEDEX 2, Frankreich.

Jedwede Reklamation in Bezug auf:
• eine von Lemonway gemäß dem Rahmenvertrag übermittelte Information;
• einen Irrtum bei der Ausführung der Zahlungsdienste oder deren unterbliebene Ausführung;
• einen Irrtum bei der Erhebung von Kommissionen, Steuern oder Gebühren durch Lemonway;

muss Lemonway ab dem Tag, an dem der Zahlungskontoinhaber davon Kenntnis erlangt hat oder an dem er diese redlicherweise hätte feststellen müssen oder innerhalb jedweder anderer Frist, die von den Besonderen Bestimmungen oder dem Gesetz vorgesehen ist, unverzüglich vom Zahlungskontoinhaber mitgeteilt werden.

Gemäß den Empfehlungen 2016-R-02 der ACPR („Autorité de Contrôle prudentiel et de règlement“, frz. Aufsichtsbehörde im Bereich der Banken und Versicherungen) vom 14. November 2016 wird von Lemonway innerhalb von höchstens zehn Tagen eine Empfangsbestätigung versandt. Die Reklamationen werden innerhalb der von Artikel L. 133-45 des Code monétaire et financier vorgesehenen Frist bearbeitet.

8.3 Mediation

Sollte keine gütliche Einigung zustande kommen, kann sich ein Zahlungskontoinhaber, der für nichtberufliche Bedürfnisse handelt, schriftlich an einen unabhängigen Mediator wenden, der im Falle eines aus der Anwendung dieses Vertrags entstandenen Streitigkeit kostenlos und unbeschadet der sonstigen Rechtsbehelfe angerufen werden kann: Mediator des AFEPAME, 36 rue Taitbout 75009 Paris, Frankreich.

8.4 Erstattung fehlerhaft ausgeführter Transaktionen

Gemäß Artikel L. 133-25 des Code monétaire et financier können Zahlungsvorgänge, die unmittelbar vom Zahlungsempfänger ausgelöst wurden (die Abbuchungen) oder die vom Intermediär des Zahlungsempfängers ausgelöst wurden (die Kartenzahlungen) beanstandet werden, wenn zwischen dem autorisierten Betrag und dem bezahlten Betrag eine Diskrepanz besteht. Konkret handelt es sich um Zahlungsvorgänge für die bei deren Ausführung kein exakter Betrag für die Zahlung angegeben war oder solche Vorgänge bei denen der Betrag, den der Zahler angemessenerweise erwarten konnte, überschritten wurde.

Lemonway nimmt die Erstattung an den Zahler innerhalb einer Frist von zehn (10) Geschäftstagen nach Erhalt des beim Partner gestellten Erstattungsantrags vor, welcher innerhalb einer Frist von acht (8) Wochen ab dem Datum, an dem die Summe abgebucht wurde, vorzulegen ist.

Der Zahler hat jedoch kein Anrecht auf Erstattung wenn er der Durchführung des Zahlungsvorgangs direkt gegenüber Lemonway zugestimmt hat und gegebenenfalls wenn dem Zahler die Informationen hinsichtlich des zukünftigen Zahlungsvorgangs mindestens vier (4) Wochen zuvor durch Lemonway oder den Zahlungsempfänger übermittelt oder in vereinbarter Form zur Verfügung gestellt wurden.

 

9. MITTEILUNGEN

Für den Fall, dass Lemonway wesentliche Änderungen vornehmen sollte, die die tägliche Nutzung der Zahlungsdienste des Zahlungskontoinhabers erheblich beeinträchtigen oder ändern, lässt Lemonway dem Partner alle nützlichen Informationen hinsichtlich der Zahlungsdienste zukommen. Es obliegt dem Partner, der eine Handelsbeziehung mit dem Zahlungskontoinhaber unterhält, den Zahlungskontoinhaber innerhalb einer angemessenen Frist nach der Mitteilung von Lemonway an den Partner zu informieren.

 

10. KOSTEN

Als Gegenleistung für die Erbringung der Zahlungsdienste für den Zahlungskontoinhaber erhält Lemonway eine Vergütung, deren Betrag und Bedingungen zwischen dem Partner und Lemonway festgelegt werden.

Lemonway informiert den Zahlungskontoinhaber, dass der Partner die gesamten Kosten in Bezug auf die Erbringung der Zahlungsdienste übernimmt.

 

11. SICHERHEIT

11.1 Mitteilungspflicht

Der Zahlungskontoinhaber ist verpflichtet, Lemonway unverzüglich über jedweden Verdacht eines betrügerischen Zugriffs auf sein Zahlungskonto oder einer betrügerischen Nutzung desselben, bzw. über jedwedes Ereignis, das zu einer solchen Nutzung führen könnte, zu unterrichten, wie beispielsweise, ohne sich darauf zu beschränken: der Verlust, die versehentliche Offenlegung oder die missbräuchliche Verwendung seiner Benutzerkennung für das Zahlungskonto oder eine nicht autorisierte Transaktion.

Diese Mitteilung muss durch den Versand eines E-Mails an die folgende Adresse vorgenommen werden: [email protected] und per Postversand an die folgende Adresse bestätigt werden: Gesellschaft LEMONWAY – Service Sécurité Financière – 8 rue du Sentier, CS 60820, 75083 Paris CEDEX 2, Frankreich.

11.2 Prävention

Lemonway wird sich nach besten Kräften bemühen jedwede andere Nutzung des Zahlungskontos zu verhindern. Der Partner verfügt ebenfalls unter eigener Verantwortung über seine eigenen sicheren Kommunikationsmittel mit dem Zahlungskontoinhaber.

11.3 Verwendung von Cookies

Lemonway informiert den Zahlungskontoinhaber, dass im Rahmen der Zahlungsdienste Cookies verwendet werden können. Diese Cookies dienen in erster Linie dazu, die Funktionsweise der Zahlungsdienste insbesondere im Hinblick auf deren Schnelligkeit zu verbessern.

Der Zahlungskontoinhaber wird darüber informiert, dass er gegenüber Lemonway die Cookies in den Einstellungen seines Browsers ablehnen kann, was jedoch dazu führen kann, dass seine Nutzung der Zahlungsdienste beeinträchtigt wird.

11.4 Unterbrechung der Zahlungsdienste

Lemonway verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung stehenden angemessenen Mittel einzusetzen um einen ununterbrochenen Service sicherzustellen. Lemonway gewährleistet jedoch keinen kontinuierlichen, ununterbrochenen Zugang zu den Zahlungsdiensten. Infolgedessen kann Lemonway nicht für Verspätungen bzw. eine vollständige oder teilweise Unzugänglichkeit der Zahlungsdienste haftbar gemacht werden, wenn dies auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der vernünftigen Kontrolle von Lemonway liegen.

Der Zahlungskontoinhaber wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass Lemonway zeitweise den Zugang zu den Diensten vollständig oder teilweise unterbrechen:
• kann um Reparaturen, Wartungen, die Hinzufügung von Funktionalitäten zu ermöglichen;
• falls der Verdacht eines versuchten Datenraubs, einer Unterschlagung von Geldern oder jedwede andere Gefahr eines Verstoßes besteht;
• auf Aufforderung oder Anweisung befugter zuständiger Personen oder Behörden.

Lemonway kann keinesfalls für Schäden haftbar gemacht werden, die möglicherweise aus dieser NichtVerfügbarkeit entstehen. Sobald die Dienste wieder normal funktionieren, wird Lemonway angemessene Anstrengungen unternehmen um die ausstehenden Zahlungsvorgänge so rasch wie möglich zu bearbeiten.

11.5 Widerspruch in Bezug auf das Sicherheitssystem

Der Zahlungskontoinhaber kann Vorbehalte geltend machen, indem er sich per ein Beschwerdeformular kann ebenfalls der Lemonway-Webseite abgerufen werden: www.lemonway.com/claim bzw. unter der Telefonnummer +33 1 76 44 04 60.

Das Sicherheitssystem versteht sich wie jede Maßnahme zur Absicherung der Zahlungsvorgänge bzw. des Zugangs des Zahlungskontoinhabers zu seinem Konto gegebenenfalls auf der PartnerServiceleistung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.

Für diesen Widerspruch wird eine Registrierungsnummer erstellt und während eines Zeitraums von achtzehn (18) Monaten aufbewahrt. Lemonway wird dem Zahlungskontoinhaber auf dessen schriftliche Anfrage vor Ablauf dieser Frist eine Kopie dieses Widerspruchs zukommen lassen.

Lemonway kann nicht für die Folgen eines Widerspruchs haftbar gemacht werden, der nicht vom Zahlungskontoinhaber ausgeht. Der Widerspruch gilt am Datum des tatsächlichen Erhalts des Antrages durch Lemonway oder jedwede von ihr zu diesem Zwecke beauftragten Person, als eingelegt. Im Falle eines Diebstahls oder einer betrügerischen Nutzung ist Lemonway befugt, vom Zahlungskontoinhaber einen Beleg oder eine Kopie der erstatteten Anzeige zu verlangen und dieser ist verpflichtet sich diese Anfrage unverzüglich zu beantworten. Lemonway wird den Zugriff auf das Zahlungskonto sperren.

 

12. HAFTUNG

Gemäß Artikel L. 133-22 des Code monétaire et financier ist Lemonway unter Vorbehalt der Artikel L. 133-5 und L. 133-21 des Code monétaire et financier gegenüber dem zahlenden Zahlungskontoinhaber bis zum Erhalt der Geldbeträge durch den Dritt-ZDL des Zahlungsempfängers für die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorgangs verantwortlich. Wenn Lemonway für eine von ihre verschuldete nicht ordnungsgemäße Ausführung eines Zahlungsvorgangs haftet, erstattet Lemonway dem Zahler unverzüglich
dessen Betrag zurück und bringt das belastete Konto wieder auf Stand, auf dem es sich ohne den fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte.

Ein Zahlungskontoinhaber, der für nichtberufliche Bedürfnisse handelt und einen Zahlungsvorgang anfechten möchte, dem er nicht zugestimmt hat, muss sich gemäß Artikel 8 unverzüglich, nachdem er von der Anomalie Kenntnis erlangt hat, jedoch spätestens dreizehn (13) Monate nach der Registrierung des Zahlungsvorgangs, an den Kundenservice wenden. Im Falle einer Verwendung des Sicherheitssystems gehen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, die vor der Widerspruchsmitteilung durchgeführt wurden, bis zu einer Höchstgrenze von 50 Euro gemäß Artikel L. 133-19 des Code monétaire et financier zu Lasten des Zahlungskontoinhabers, der für nichtberufliche Bedürfnisse handelt. Lemonway haftet jedoch nicht für ein Verschulden des Zahlungskontoinhabers, wie eine vorsätzliche oder schwerwiegende fahrlässige Pflichtverletzung, ein verspäteter oder unredlicher Widerspruch. Im Falle eines Datenmissbrauchs oder einer Nachahmung trägt Lemonway die Verluste aus Zahlungsvorgängen, die vor dem Widerspruch durch den für nichtberufliche Bedürfnisse handelnden Zahlungskontoinhaber ausgeführt wurden, es sei denn es liegt ein oben definiertes Verschulden vor. Die nach dem Widerspruch des für nichtberufliche Bedürfnisse handelnden Zahlungskontoinhabers ausgeführten Zahlungsvorgänge werden von Lemonway getragen, außer wenn ein Betrug vorliegt.

Lemonway ist nicht berechtigt, auf Aufforderung des Zahlungskontoinhabers eine unwiderrufliche Zahlungsanweisung rückgängig zu machen.

Keinesfalls haftet Lemonway für von einem Zahlungskontoinhaber oder Dritten erlittene indirekte Schäden, wie Geschäftsschäden, Kundenabwanderung, sonstige geschäftliche Schieflagen, Gewinnverluste, Imageschäden, die möglicherweise auf von Lemonway erbrachte Zahlungsdienste zurückzuführen sind. Jedwede von einem Dritten gegen einen Zahlungskontoinhaber gerichtete Maßnahmen werden einem indirekten Schaden gleichgestellt und begründen folglich keinen Entschädigungsanspruch.

Soweit in diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen oder in zwingenden gesetzlichen Vorschriften nichts Gegenteiliges geregelt ist, und ungeachtet der anderen hierin vorgesehenen Gründe für einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung, kann Lemonway keinesfalls für jedwede Schäden haftbar gemacht werden, die infolge höherer Gewalt oder durch ein Ereignis verursacht wurden, das außerhalb ihrer Kontrolle steht oder auf jedwede von den französischen oder ausländischen Behörden ergriffenen Maßnahmen oder gesetzlichen Bestimmungen zurückzuführen ist. Werden insbesondere als ein Fall höherer Gewalt oder ein Ereignis außerhalb ihrer Kontrolle angesehen, ohne sich jedoch darauf zu beschränken: ein Stromausfall, ein Brand oder eine Überschwemmung, der Streik ihres Personals oder eines ihrer Auftragnehmer oder Lieferanten, eine Störung der Interbank-Zahlungssysteme oder der Kreditkartenzahlungssysteme, Störungen der öffentlichen Ordnung, Fahrlässigkeit Dritter im Sinne der Rechtsprechung und der Lehre, wie beispielsweise für die Lieferung von Elektrizität, Telekommunikationsdiensten oder Hosting verantwortliche Personen.

 

13. SCHUTZ DER GELDBETRÄGE DER KUNDEN

Lemonway bewahrt die auf dem Zahlungskonto des Zahlungskontoinhabers als Guthaben ausgewiesenen verfügbaren Geldbeträge des am Ende den Tag ihres Eingangs
folgenden Geschäftstags auf einem Auffangkonto auf, das gemäß Artikel L. 522-17 des Code monétaire et financier von Lemonway bei Partnerbanken eröffnet worden ist.

 

14. ABLEBEN – INAKTIVES ZAHLUNGSKONTO – VOLLMACHT

14.1 Ableben

Im Falle des Todes des Zahlungskontoinhabers des Zahlungskontos muss Lemonway so schnell wie möglich durch die Rechtsnachfolger oder deren Vertreter informiert werden. Sollte diese Mitteilung mündlich erfolgen, ist sie schriftlich zu bestätigen. Ab Erhalt dieses Schreibens wird Lemonway sicherstellen, dass keinerlei neuer Zahlungsvorgang ausgeführt wird und wird die Schließung des Kontos vornehmen.

Wenn die Deckung des Kontos, das von Lemonway im Namen des Verstorbenen gehalten wird, die Kosten für den Rücktritt übersteigt, wird eine Erstattung zugunsten der Rechtsnachfolger vorgenommen, allerding nur, wenn diese oder deren Vertreter entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften beweiskräftige Dokumente vorgelegt haben, die die Übertragung des Nachlasses belegen, sowie alle weiteren Unterlagen, die Lemonway als notwendig erachtet.

Mangels einer Überweisung, aus welchem Grund auch immer, einschließlich der ausgebliebenen Vorlage beweiskräftiger Dokumente bei Lemonway, sind die Bestimmungen von Artikel 14.2 dieser allgemeinen Bedingungen auf die Deckung anwendbar.

14.2 Inaktives Konto

Ein Zahlungskonto wird als inaktiv betrachtet wenn:
i. a) auf dem Zahlungskonto während eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten kein Zahlungsvorgang verbucht worden ist, abgesehen von durch Lemonway aufgrund von Kosten und Kommissionen jeglicher Art durchgeführten Belastungen und
b) der Zahlungskontoinhaber des Kontos, dessen rechtlicher Vertreter oder eine von ihm befugte Person sich in keiner Weise bei Lemonway bemerkbar gemacht haben, oder
ii. nach Ablauf eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten nach dem Ableben des Zahlungskontoinhabers. Der Zahlungskontoinhaber und dessen Rechtsnachfolger werden hiermit über die damit verbundenen Folgen informiert.

Die Guthaben auf dem inaktiven Zahlungskonto werden nach Ablauf einer Frist von zehn (10) Jahren ab dem Datum des letzten Zahlungsvorgangs (abgesehen von durch Lemonway aufgrund von Kosten und Kommissionen jeglicher Art durchgeführten Belastungen) bei der Caisse des dépôts et consignations (staatliches Finanzinstitut in Frankreich) hinterlegt; außer im Falle eines Ablebens des Zahlungskontoinhabers, in dem nach Ablauf einer Frist von drei (3) Jahren nach dem Tod des Zahlungskontoinhabers die auf dem inaktiven Zahlungskonto ausgewiesenen Guthaben bei der Caisse des dépôts et consignations hinterlegt werden.

Jede Mahnung und Mitteilung von Lemonway an den Zahlungskontoinhaber oder den Partner ist gebührenpflichtig. Falls ein Konto inaktiv ist und nach jeder Mahnung und Mitteilung von Lemonway werden Bearbeitungskosten berechnet.

14.3 Vollmacht

Der Zahlungskontoinhaber kann einer Person eine Vollmacht erteilen um auf seinem Zahlungskonto und unter seiner uneingeschränkten Verantwortung die in der Vollmacht definierten Zahlungsvorgänge vorzunehmen. Die Vollmacht wird erst ab Erhalt und Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars durch Lemonway wirksam. Die Vollmacht kann durch jedwedes geeignetes Mittel mitgeteilt werden. Sie erlischt automatisch mit dem Ableben des Zahlungskontoinhabers. Sie kann auch auf des Zahlungskontoinhabers Initiative hin widerrufen werden, indem dieser den Vertreter und Lemonway per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung informiert. Der Widerruf wird am Eingangsdatum des Rücktritts bei Lemonway wirksam. Der Zahlungskontoinhaber bleibt für bis zu diesem Datum durch den ernannten Vertreter auf seinem Konto ausgelöste Zahlungsvorgänge verantwortlich.

Der Zahlungskontoinhaber entbindet Lemonway gegenüber dem in der Vollmacht benannten Vertreter ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht hinsichtlich der Daten des Zahlungskontos.

 

15. GEISTIGES EIGENTUM

Keinerlei geistiges Eigentumsrecht in Bezug auf die Nutzung des Zahlungsdienstes oder der von Lemonway erbrachten Dienstleistungen wird aufgrund dieser allgemeinen Bedingungen auf den Zahlungskontoinhaber übertragen.

Der Zahlungskontoinhaber verpflichtet sich, die von Lemonway gehaltenen Rechte nicht zu beeinträchtigen und unterlässt insbesondere jegliche ganzheitliche oder teilweise Vervielfältigung oder Bearbeitung der ideellen und materiellen Bestandteile des geistigen Eigentums von Lemonway und dessen Nebenrechte ungeachtet deren derzeitiger und zukünftiger Träger.

Sämtliche Rechte in Bezug auf Software für die Durchführung der Zahlungsdienste sind das uneingeschränkte Eigentum der Gesellschaft Lemonway. Sie zählen zu ihren vertraulichen Informationen, ungeachtet der Tatsache, dass bestimmte Bestandteile nach der gegenwärtigen Rechtslage durch ein geistiges Eigentumsrecht geschützt sein können oder nicht.

Die Software von Lemonway und gegebenenfalls deren Dokumentation, werden vom Zahlungskontoinhaber als Werke des Geistes anerkannt und er, sowie seine Mitarbeiter, verpflichten sich sie als solche zu betrachten indem sie es unterlassen, sie zu vervielfältigen, in jedwede Fremd- oder Fachsprache zu übersetzen, anzupassen, entgeltlich oder unentgeltlich zu vertreiben oder ihnen jedwedes nicht spezifikationsgerechtes Objekt hinzuzufügen.

Die Marke „Lemonway“ ist Eigentum der Gesellschaft Lemonway. Der Zahlungskontoinhaber verpflichtet sich, den Verweis auf die Marke „Lemonway“ von keinem Bestandteil zu entfernen, der ihm von Lemonway geliefert oder zur Verfügung gestellt worden ist, wie beispielsweise Software, Werbedokumente oder -anzeigen.

 

16. VERTRAULICHKEIT

Der Zahlungskontoinhaber verpflichtet sich, sämtliche technischen, kommerziellen und sonstigen [Informationen] jedweder Art, von denen er im Rahmen der Ausführung des
Zahlungsdienstes Kenntnis erlangen könnte, streng vertraulich zu behandeln.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt während der Subskription des Zahlungsdienstes und für eine Dauer von drei (3) Jahren nach dem Kündigungsdatum des Rahmenvertrags in Kraft. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung ist nicht auf Informationen anwendbar, die ohne Verschulden des Zahlungskontoinhabers öffentlich zugänglich sind oder werden.

Die Parteien erkennen an, dass die Zahlungsvorgänge gemäß Artikel L. 522-19 du Code monétaire et financier der Geheimhaltungspflicht unterliegen.

 

17. SAMMLUNG UND VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

Gemäß der am 14. April 2016 vom europäischen Parlament angenommenen Datenschutz-Grundverordnung (General Data Protection Regulation) und dem französischen Datenschutzgesetz (Loi Informatique et Libertés) vom 6. Januar 1978 in dessen aktualisierten Fassung informiert Lemonway den Zahlungskontoinhaber wie folgt:

17.1 Identifizierung des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Gesellschaft Lemonway SAS, Sitz in 8 rue du Sentier, 75002 Paris, Frankreich, Tel.: +33 1 76 44 04 60.

17.2 Datenschutzbeauftragter

Der Zahlungskontoinhaber kann den Datenschutzbeauftragten unter der folgenden E-Mail-Adresse erreichen: [email protected].

17.3 Zwecke der Datenverarbeitung

Im Rahmen des Betriebs der PartnerServiceleistung und der von Lemonway erbrachten Dienstleistungen bezweckt die Verarbeitung personenbezogener Daten das Kundenmanagement, die Erstellung und Verwaltung der Konten, die Abwicklung der Verträge, die Verwaltung der Kündigungen, die Abwicklung der Streitigkeiten, die Verwaltung der Lemonway-Webseite, das Mailing, die Mitteilungen, die Überprüfungen im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, die Verwaltung der Kundenkenntnis, die Ausarbeitung von Statistiken um die Tools von Lemonway zu verbessern, die Verwaltung von Anfragen im Hinblick auf Rechte natürlicher Personen, die Implementierung der Partner, SupportManagement.

17.4 Art der Daten

Lemonway sammelt in Bezug auf ihre Nutzer auf direkte oder indirekte Weise die folgenden Datenkategorien:

  • Daten über den Personenstand, Identitäts- und Identifikationsdaten…;
  • Daten in Bezug auf die berufliche Tätigkeit (Lebenslauf, Schullaufbahn, Berufsausbildung, …);
  • Informationen wirtschaftlicher und finanzieller Art (Einkommen, finanzielle Situation, steuerliche Situation…);
  • Verbindungsdaten (IP-Adressen, Ereignisprotokolle…).

 

17.5 Quelle der Daten

Lemonway sammelt personenbezogene Daten auf direkte Weise aufgrund eines Vertrags, einer gesetzlichen Verpflichtung, der Zustimmung der Person oder eines legitimen Interesses der Gesellschaft.

Lemonway sammelt personenbezogene Daten ebenfalls auf indirekte Weise um der Gesetzgebung im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu entsprechen.

17.6 Zustimmung der Person

Wenn die Person der Erhebung ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt hat, kann sie ihre Zustimmung, wenn die Rechtsgrundlage für die Datenerhebung nicht mehr besteht. Der Zahlungskontoinhaber kann Ihre Zustimmung über die Adresse [email protected] widerrufen.

Lemonway weist darauf hin, dass ein solcher Rücktritt die Schließung des Kontos zur Folge hat.

17.7 Berechtigtes Interesse für die Verarbeitung

Wenn Lemonway auf der Grundlage des legitimen Interesses persönliche Daten der Vertreter seiner Partner sammelt und verwendet, dient dies dem Zweck, nach neuen Partnern zu suchen.

17.8 Scoring

Ein Scoring wird nur im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Betrug eingerichtet.

17.9 Datenempfänger

Empfänger der personenbezogenen Daten sind die befugten Mitarbeiter bei Lemonway, die Kontrollbehörden, die Partner von Lemonway und ihre Auftragnehmer. Die personenbezogenen Daten können ebenfalls gemäß gesetzlichen Vorschriften, einer Verordnung oder aufgrund der Entscheidung einer zuständigen Regulierungs- oder Justizbehörde offengelegt werden.

17.10 Dauer der Aufbewahrung

Die von Lemonway gesammelten personenbezogenen Daten werden bis zur Erfüllung des mit der Verarbeitung verbundenen Zwecks gespeichert. Über diese Aufbeahrungsdauer hinaus werden sie zu Zwischenarchiven oder werden anonymisiert und für statistische oder historische Zwecke aufbewahrt.

Es werden die personenbezogenen Daten betreffende Löschungen durchgeführt um zu überprüfen, dass diese tatsächlich gelöscht werden, sobald die für die Erfüllung der festgelegten oder vorgeschriebenen Zwecke notwendige Aufbewahrungs- oder Archivierungsdauer erreicht ist.

17.11 Rechte natürlicher Personen

Gemäß den geltenden Bestimmungen verfügt der Zahlungskontoinhaber im Hinblick auf seine personenbezogenen Daten über Rechte, die er ausüben kann, indem er die in Artikel 17.1 genannte Postanschrift anschreibt, sich an den Datenschutzbeauftragten wendet oder an die E-Mail-Adresse [email protected] schreibt.

Ø Recht auf Zugang
Der Zahlungskontoinhaber verfügt über die Möglichkeit, auf die ihn betreffenden personenbezogenen Daten zuzugreifen. Aus Gründen der Sicherheit und der Vertraulichkeit kann die Anfrage jedoch nur bearbeitet werden, wenn der Zahlungskontoinhaber seine Identität nachweist.

Lemonway kann sich offensichtlich missbräuchlichen Anträgen widersetzen oder eine diesbezügliche Abrechnung einrichten (große Anzahl von Anträgen, wiederholter oder systematischer Charakter).

Ø Berichtigungsrecht
Der Zahlungskontoinhaber verfügt über die Möglichkeit die Berichtigung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese unrichtig, fehlerhaft, unvollständig oder  überholt sind.

Ø Recht auf Einschränkung
Der Zahlungskontoinhaber verfügt über die Möglichkeit die Einschränkung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn das Recht auf Einschränkung geltend gemacht wird kann Lemonway die Daten lediglich speichern. Es kann keinerlei andere Bearbeitung stattfinden.

Ø Recht auf Datenübertragbarkeit
Der Zahlungskontoinhaber behält die Möglichkeit, von Lemonway zu verlangen, die personenbezogenen Daten, die er übermittelt hat, in einem üblicherweise verwendeten und maschinenlesbaren strukturierten Format wiederzuerlangen um sie einem anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen übermitteln zu können.

Dieses Recht kann nur dann ausgeübt werden, wenn die Datenverarbeitung auf der Zustimmung der Person oder einem Vertrag beruht.

Ø Widerspruchsrecht
Der Zahlungskontoinhaber hat die Möglichkeit der Verwendung seiner Daten in zwei Situationen zu widersprechen:

• Aus rechtmäßen Gründen;
• Im Falle einer Verwendung der gesammelten Daten zu kommerziellen Zwecken.

Ø Recht auf Löschung
Der Zahlungskontoinhaber verfügt über die Möglichkeit die unverzügliche Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen wenn einer der Gründe gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung vorliegt.

Falls die Daten des Zahlungskontoinhabers an andere Körperschaften weitergegeben worden sind, wird er Mechanismus des „Rechts auf Vergessen“ in Gang gesetzt: Lemonway muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen um die anderen Entitäten darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person die Löschung jeglicher Verbindung zu ihren personenbezogenen Daten oder jedwede Kopie oder Widergabe derselben verlangt hat.

Ø Recht nach dem Tode
Der Zahlungskontoinhaber verfügt über die Möglichkeit, Richtlinien in Bezug auf [die Behandlung] der personenbezogenen Daten des Zahlungskontoinhabers nach dessen Ableben festzulegen. Die Erben des Zahlungskontoinhabers können gegebenenfalls verlangen, dass der Tod berücksichtigt wird oder Aktualisierungen durchgeführt werden.

17.12 Antwortfrist

Lemonway verpflichtet sich, Anfragen im Hinblick auf den Zugriff auf personenbezogene Daten oder auf die Ausübung eines Rechts innerhalb einer Frist von einem (1) Monat ab Erhalt der Anfrage zu bearbeiten.

17.13 Datenübertragung

Lemonway nimmt Dienstleistungserbringer in Anspruch, die sich innerhalb und außerhalb der Europäischen Union befinden.

Im Falle einer Übertragung in ein Drittland beachtet Lemonway die DatenschutzGrundverordnung indem sie Partner und Auftragnehmer wählt, die über ein Bewertungsverfahren, Standardvertragsklauseln oder unternehmensinterne Regelungen ausreichende Garantien bieten.

17.14 Commission Nationale Informatique et Libertés (CNIL) (französische Datenschutzbehörde)

Wenn der Zahlungskontoinhaber der Ansicht ist, dass Lemonway ihre Verpflichtungen im Hinblick auf das französische Datenschutzgesetz oder die europäische Datenschutzverordnung nicht einhält, kann er bei der zuständigen Behörde eine Beschwerde oder einen Antrag einreichen. Da der Gesellschaftssitz von Lemonway sich in Frankreich befindet, ist die zuständige Behörde die Commission Nationale Informatique et Libertés. Der Zahlungskontoinhaber hat die Möglichkeit, sich auf elektronischem Wege über den folgenden Link an die Commission Nationale Informatique et Libertés zu wenden: www.cnil.fr/fr/plaintes/internet.

 

18. VEREINBARUNG IM HINBLICK AUF BEWEISMITTEL

Der Austausch von Mitteilungen per E-Mail ist eine Kommunikationsform, die vom Zahlungskontoinhaber und Lemonway als Beweismittel anerkannt wird.

Sämtliche in den elektronischen Datenbanken von Lemonway gespeicherten Informationen, insbesondere in Bezug auf Zahlungsanweisungen und -vorgänge, haben bis zum Beweis des Gegenteils sowohl, was ihren Inhalt, als auch was das Datum und die Uhrzeit betrifft, zu der sie erstellt bzw. erhalten wurden die gleiche Beweiskraft wie ein als Papierdokument unterzeichnetes Schriftstück. Diese unveränderbaren, sicheren und zuverlässigen Spuren sind in die Computersysteme von Lemonway gebrannt.

Die Dokumente von Lemonway, die diese Informationen widergeben, sowie die Kopien oder Reproduktionen von Dokumenten, die von Lemonway erstellt wurden, haben bis zum Beweis des Gegenteils die gleiche Beweiskraft wie das Original.

 

19. SPERRUNG UND EINFRIEREN DES KONTOS

19.1 Sperrung des Zahlungskontos

Die vorübergehende und sofortige Sperrung eines Zahlungskontos kann durch Lemonway aufgrund jedweder, in ihrem Ermessen liegenden Gründen entschieden werden, insbesondere:

  • Wenn der Zahlungskontoinhaber die Bestimmungen des Rahmenvertrags missachtet hat;
  • Wenn der Zahlungskontoinhaber Lemonway unrichtige, überholte oder unvollständige Identifizierungsdaten gegeben hat;
  • Falls ein deutlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Zahlungskontoinhaber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann;
  • Aufgrund nicht autorisierter Zahlungsvorgänge eine große Anzahl an Rückerstattungen, ausstehenden Beträgen, Stornierungen von Anweisungen oder Anfechtungen erhält.

Diese Entscheidung wird dem Partner von Lemonway über sein Management-Tool mitgeteilt und der Partner informiert den Zahlungskontoinhaber durch jedwedes geeignete Mittel. Die Sperrung des Zahlungskontos zielt darauf ab, den Zahlungskontoinhaber zu schützen, sie kann Letzterem keinesfalls Anspruch auf Schadensersatz geben.

Die Wiedereröffnung des Zahlungskontos erfolgt nach Lemonways freiem Ermessen auf der Grundlage von zusätzlichen Informationen oder Dokumenten, die angefordert werden können.

Je nach der Schwere des Verstoßes gegen den Rahmenvertrag und insbesondere im Falle einer Verwendung des Zahlungskontos für illegale oder sittenwidrige Zwecke, behält Lemonway sich das Recht vor, den Rahmenvertrag gemäß den Bestimmungen von Artikel 20 aufzulösen.

Lemonway behält sich das Recht vor, dem Zahlungskontoinhaber Strafgebühren und Bearbeitungskosten zu berechnen und vom Zahlungskontoinhaber Schadensersatz zu beanspruchen.

19.2 Einfrieren des Zahlungskontos

Im Rahmen des von Lemonway eingerichteten Filtersystems (insbesondere auf der Grundlage der Listen internationaler Sanktionen und politisch exponierten Personen) kann das unverzügliche Einfrieren eines Zahlungskontos ausgesprochen werden, wenn ein Risiko des Betrugs, der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bzw. ein Risiko besteht, welches die Sicherheit des Zahlungskontos beeinträchtigen könnte.

Diese Entscheidung wird dem Partner von Lemonway über sein Management-Tool mitgeteilt und der Partner informiert den Zahlungskontoinhaber durch jedwedes innerhalb der Grenzen der geltenden Vorschriften zulässige Mittel.

Das Einfrieren des Zahlungskontos wird nach einer eingehenden Analyse des Risikos durch die LCB-FT Teams von Lemonway aufgehoben oder aufrechterhalten und die eingefrorenen Gelder werden gemäß den von der Direction Générale du Trésor (Generaldirektion des französischen Schatzamtes) festgelegten Maßnahmen behandelt.

 

20. KÜNDIGUNG DES RAHMENVERTRAGS

20.1 Allgemeiner Rahmen

Der Zahlungskontoinhaber kann den Rahmenvertrag unter Beachtung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat von Rechts wegen auflösen, was die Schließung seines Zahlungskontos durch jedwedes Mittel nach sich zieht. Er muss eine ausreichende Deckung des Kontos aufrechterhalten um sicherzustellen, dass die laufenden Zahlungsvorgänge während der für ihren Abschluss und die Bezahlung der von ihm geschuldeten Kosten notwendigen Frist zu Ende geführt werden.

Lemonway kann den Rahmenvertrag unter Beachtung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten per Einschreibebrief mit Rückschein von Rechts wegen auflösen, was die Schließung seines Zahlungskontos nach sich zieht.

Im Falle eines schweren Verstoßes einer Partei kann der Rahmenvertrag von der anderen Partei unverzüglich aufgelöst werden. Werden als schwere Verstöße des Zahlungskontoinhabers angesehen: Mitteilung falscher Informationen; Ausübung einer illegalen Tätigkeit, die gegen die guten Sitten verstößt; Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung; Drohungen gegen Angestellte bei Lemonway oder der Partner; Zahlungsverzug; Verletzung einer hierin vorgesehenen Verpflichtung des Zahlungskontoinhabers; Auflösung der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Zahlungskontoinhaber und der Partner; Auflösung der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Partner und der Lemonway; Überschuldung oder für juristische Personen Ernennung eines Ad-hoc Vertreters, eines Insolvenzverwalters, Eröffnung eines Sanierungs- oder Insolvenzverfahrens. Werden als schwere Verstöße von Lemonway angesehen: Mitteilung falscher Informationen; Verletzung einer hierin vorgesehenen Verpflichtung; Ernennung eines Ad-hoc Vertreters, eines Insolvenzverwalters, Eröffnung eines Sanierungs- oder Insolvenzverfahrens.

Falls eine Änderung der einschlägigen Bestimmungen oder deren Auslegung durch die betreffende Regulierungsbehörde sich auf Lemonways Fähigkeit oder auf die Fähigkeit ihrer Vertreter auswirken sollte, die Zahlungsvorgänge auszuführen, wird der Rahmenvertrag automatisch aufgelöst.

Ab dem Wirksamkeitsdatum der Vertragsauflösung kann der Zahlungskontoinhaber keine Zahlungsanweisung mehr übermitteln. Das Konto kann während einer Dauer von dreizehn (13) Monaten weitergeführt werden um zu ermöglichen, eventuelle spätere Anfechtungen und Reklamationen abzudecken. Die Zahlungsvorgänge, die vor dem Wirksamkeitsdatum der Vertragsauflösung in die Wege geleitet worden sind, werden durch die Kündigung nicht in Frage gestellt und müssen gemäß den Bestimmungen des Rahmenvertrags ausgeführt werden.

Die Auflösung des Rahmenvertrags zieht die endgültige Schließung des Zahlungskontos nach sich. Die Schließung des Zahlungskontos kann keinerlei Schadensersatzanspruch begründen, ungeachtet der möglicherweise durch die Schließung des Zahlungskontos verursachten Schäden. Ein Zahlungskontoinhaber, dessen Konto von Lemonway geschlossen wurde, ist ohne Lemonways ausdrückliche Zustimmung nicht befugt, ein anderes Zahlungskonto zu eröffnen. Jedwedes unter Verstoß gegen diese Bestimmung eröffnete Zahlungskonto kann von Lemonway ohne Vorankündigung sofort geschlossen werden.

Die auf dem von der Schließung betroffenen Zahlungskonto verbleibende Restsumme wird vorbehaltlich (i) laufender Zahlungsvorgänge und eventueller zukünftiger Zahlungsverzüge, Abrechnungsanfechtungen der Bank oder Widersprüchen und (ii) der von der Direction Générale du Trésor (Generaldirektion des französischen Schatzamtes) festgelegten, für das Einfrieren von Guthaben anwendbaren Maßnahmen gemäß seinen Anweisungen an den Zahlungskontoinhaber überwiesen.

Wenn von Lemonway ein Nachfolger bestimmt wird, kann dem Zahlungskontoinhaber angeboten werden, sein Zahlungskonto zu schließen und die verbleibende Restsumme auf ein neues Konto zu überweisen, das wie einem als Nachfolger bestimmten Institut eröffnet wurde.

Lemonway behält sich das Recht vor, für den aufgrund der Verletzung des Rahmenvertrags erlittenen Schaden vor Gericht Schadensersatz zu verlangen. Die Schließung des Zahlungskontos kann Kosten nach Maßgabe des Artikels L. 314-13 des Code monétaire et financier nach sich ziehen.

20.2 Spezifische Regelung des Gemeinschaftskontos

Im spezifischen Fall eines Gemeinschaftskontos muss die Kündigung durch alle Mitinhaber unter den gleichen Bedingungen beantragt werden.

Wenn hingegen ein einziger Mitinhaber die Kündigung des Rahmenvertrags beantragen möchte, übermittelt er die Kündigung mit allen Mitteln an den Partner, der Lemonway informiert.

Das Gemeinschaftskonto wird dann in ein ungeteiltes Zahlungskonto umgewandelt, was bedeutet, dass das Zahlungskonto nur noch mit den gemeinsamen Unterschriften aller Mitinhaber funktioniert, da das ungeteilte Zahlungskonto über keine Solidargläubigerschaft verfügt. Die Solidarschuldnerschaft besteht fort. Jeder Mitinhaber haftet somit gegenüber Lemonways persönlich für sämtliche Schulden in Bezug auf die Nutzung des Gemeinschaftskontos. Diese Umwandlung wird innerhalb eines (1) Monats nach Eingang des Antrags bei Lemonway durchgeführt.

Um die gesamten Mitinhaber zu schützen, setzt Lemonway bis zur Verteilung des Guthabensaldos durch alle Mitinhaber die externen Überweisungen aus, sobald sie die Kündigung des Gemeinschaftskontos durch einen der Mitinhaber erhalten hat.

Sobald Lemonway die genaue Verteilung des Guthabensaldos von den Mitinhabern erhält, nimmt Lemonway eine Überweisung zugunsten eines jeden als Zahlungsempfänger der Summen bezeichneten Mitinhabers vor.

Der Mitinhaber, der den Rahmenvertrag kündigt, verpflichtet sich, den oder die Mitinhaber des Gemeinschaftskontos zu informieren.

Die anderen Mitinhaber, die weiterhin die Zahlungsdienste nutzen möchten, müssen einen neuen Rahmenvertrag für Zahlungsdienste mit Lemonway abschließen.

 

21. ÄNDERUNG DES RAHMENVERTRAGS

Die Bestimmungen des Rahmenvertrags können jederzeit geändert oder ergänzt werden, insbesondere um sich jedweder Entwicklung des Gesetzes, der Verordnungen, der Rechtsprechung oder Technologie anzupassen.

Jedweder Änderungsentwurf des Rahmenvertrags wird dem Zahlungskontoinhaber spätestens zwei (2) Monate vor dem für sein Inkrafttreten vorgesehenen Datum in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger übermittelt.

Sofern der Zahlungskontoinhaber Lemonway vor Ablauf der Zweimonatsfrist keine schriftliche Anfechtung per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung zusendet (was zur sofortigen Beendigung des Rahmenvertrags führt), wird davon ausgegangen, dass der Zahlungskontoinhaber diesen Änderungen zugestimmt hat. Diese Entscheidung wirkt sich nicht auf die gesamten Sollbeträge aus (Kosten, Beiträge, Zahlungen), die vom Zahlungskontoinhaber noch geschuldet werden.

 

22. ALLGEMEINES

Falls für die Ausführung dieses Rahmenvertrags administrative Formalitäten notwendig sind, werden sich Lemonway und der Zahlungskontoinhaber bei der Erledigung dieser Formalitäten gegenseitig unterstützen.

Sollte irgendeine nicht wesentliche Bestimmung dieses Rahmenvertrags im Hinblick auf eine geltende Rechtsvorschrift unwirksam sein, gilt sie als nicht, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Rahmenvertrags bleibt davon jedoch unberührt.

Die Tatsache, dass einer der Parteien einen Verstoß der anderen Partei gegen jedwede Verpflichtung in diesen Allgemeinen Bedingungen unbeachtet lässt, kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass sie zukünftig auf die betreffende Verpflichtung verzichtet.

Im Falle von Schwierigkeiten bei der Auslegung irgendeiner Überschrift und irgendeiner Klausel der allgemeinen Bedingungen, werden die Überschriften außer Acht gelassen.

Der vorliegende Rahmenvertrag wurde in französischer und englischer Sprache verfasst und anschließend lediglich zu Informationszwecken in andere Sprachen übersetzt. Sollten Schwierigkeiten bei der Auslegung bestehen, haben die französische und die englische Fassung Vorrang vor allen bestehenden Übersetzungen.

 

23. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

Der vorliegende Rahmenvertrag unterliegt dem französischen Recht.

Soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, wird jedwede Streitigkeit im Hinblick auf seine Ausführung, seine Auslegung oder Gültigkeit vor die zuständigen Gerichte und in Ermangelung dessen [vor die Gerichte] von Paris gebracht.