Identitätsprüfung
Dieser Onboarding-Prozess ist erforderlich, um die gesetzlichen Verpflichtungen bei der Eröffnung eines Zahlungskontos in der Europäischen Union zu erfüllen. Er gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML-CFT), insbesondere Artikel L.561-5-2 des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuchs.
Als zugelassenes Zahlungsinstitut unter der Aufsicht der ACPR (Banque de France) ist Lemonway verpflichtet, die Identität jedes neuen Nutzers anhand von zwei unabhängigen Prüfmaßnahmen zu verifizieren und alle erforderlichen Informationen vor der Aktivierung des Kontos zu erfassen.
Warum diese Prüfung?
Die europäischen Vorschriften verpflichten alle Finanzinstitute, die Identität ihrer Nutzer zu überprüfen, um:
- Ihre Daten und Ihr Konto zu schützen
- Betrug und Identitätsdiebstahl zu verhindern
- Die Kontinuität der von unseren Partnern angebotenen Dienste sicherzustellen
- Die regulatorischen Anforderungen einzuhalten (AML-CFT, KYC)
Wichtige Hinweise
- Ihr Konto ist noch nicht aktiv. Es wird aktiviert, sobald Ihre Identität bestätigt wurde.
- Ihre Daten werden geschützt und streng vertraulich behandelt.
- Das Unternehmen, bei dem Sie ein Konto führen, bleibt Ihr Ansprechpartner.
Rechtsquellen
Weitere Informationen zum rechtlichen Rahmen der Identitätsprüfung und der Geldwäschebekämpfung finden Sie hier:
Artikel L.561-5-2 – Französisches Währungs- und Finanzgesetzbuch (Identitätsprüfung durch zwei unabhängige Maßnahmen) ↗
Artikel L.561-2 – Französisches Währungs- und Finanzgesetzbuch (allgemeine Sorgfaltspflicht) ↗
Richtlinie (EU) 2018/843 – 5. AML-CFT-Richtlinie ↗